Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI

Pflegebedürftige Menschen, die sich entschlossen haben, ausschließlich Pflegegeld zu beziehen und keinen Pflegedienst zur Unterstützung der Grundpflege in Anspruch nehmen, sind vom Gesetzgeber zwingend verpflichtet, Beratungseinsätze in Anspruch zu nehmen. Werden diese Beratungseinsätze (durch einen Pflegedienst) nicht regelmäßig in Anspruch genommen, kann die Pflegekasse ihr Recht auf Kürzung oder Streichung des Pflegegeldes durchsetzen.

Was ist ein Beratungseinsatz bei häuslicher Pflege

Die Pflege eines Angehörigen wird in ihrem Umfang häufiger etwas unterschätzt. Ist doch zum einen einiges Wissen in Bezug auf Pflegetechniken notwendig. Zum anderen müssen die Pflegepersonen darüber informiert werden, welche Möglichkeiten der Entlastung, wie zum Beispiel Verhinderungspflege oder Pflegeschulungen, möglich sind.

Um Ihre Versorgung sicherzustellen und Ihre Pflegepersonen unterstützen ist eine entsprechende Beratung bei einer bestehenden Pflegebedürftigkeit vom Staat vorgesehen.

Ein Beratungseinsatz ist eine verpflichtende Beratung für Sie und Ihre pflegenden Angehörigen. Mit diesem Einsatz soll sichergestellt werden, dass die Pflegenden mit der Pflege nicht überfordert sind, dass ihnen Hilfestellungen aufgezeigt werden und ein Ansprechpartner bei Fragen vorhanden ist.

Obwohl der Beratungseinsatz verpflichtend ist und an die weitere Zahlung des Pflegegeldes gekoppelt ist, sollten Sie diesen Beratungseinsatz als beratende Hilfe und Unterstützung bei der häuslichen Pflege sehen. Dieser Beratungseinsatz hat keinen Bezug auf eine Änderung oder gar Aberkennung Ihrer Pflegestufe. Im Gegenteil! Sollte sich innerhalb des Beratungsgespräches ergeben, dass eine Höherstufung angebracht ist, werden wir Sie gerne bei der Antragstellung und Begründung begleiten.