Behandlungspflege (SGB V)

Die Behandlungspflege umfasst ausschließlich Leistungen, die zwingend einer ärztlichen Verordnung bedürfen und mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet werden.

Beispiele hierfür sind:
  • Medikamente stellen oder verabreichen
  • ein Verbandwechsel
  • Insulingabe
  • Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
  • und vieles mehr

Um Leistungen der Behandlungspflege in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie keinen Pflegegrad (früher Pflegestufe). In den meisten Fällen wird Ihr Hausarzt mit Ihnen einen Bedarf besprechen, der Ihre Behandlung sicherstellt und Sie zudem unterstützt, nicht zwingend jeden Tag den Weg in die Praxis gehen zu müssen. Dafür stellt Ihnen Ihr Arzt eine "Verordnung der häuslichen Krankenpflege" aus. Auf dieser Verordnung legt Ihr Arzt genau fest, wie oft und in welchem Umfang Ihre Versorgung durch uns unterstützt werden soll.

Wir nehmen diese uns übergebene Verantwortung sehr ernst. Ihre weitere Versorgung durch uns erfolgt durch langjährig ausgebildete Fachkräfte, die sich in einem ständigen Austausch mit Ihnen und Ihren Ärzten befinden.

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